Der Brandenburger Landtag hat die Forderung der AfD-Fraktion nach Rücknahme ihrer Einstufung als rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz zurückgewiesen. Eine Mehrheit von SPD und CDU stimmte dagegen, das BSW enthielt sich. Die AfD-Fraktion hält ihre Hochstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung für fehlerhaft und ausschließlich politisch motiviert und sieht sich in einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vom Februar bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Köln entschied im Eilverfahren, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und entsprechend beobachten darf. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Bereits die Einstufung als extremistischer Verdachtsfall ermöglicht den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Die AfD-Fraktion verweist darauf, dass das Gericht erklärte, einzelne problematische oder zugespitzte Äußerungen reichten nicht, um eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festzustellen.