Der Brandenburger Landtag hat die Forderung der AfD-Fraktion nach Rücknahme ihrer Einstufung als rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz zurückgewiesen. Eine Mehrheit von SPD und CDU stimmte dagegen, das BSW enthielt sich. Die AfD-Fraktion hält ihre Hochstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung für fehlerhaft und ausschließlich politisch motiviert und sieht sich in einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vom Februar bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Köln entschied im Eilverfahren, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und entsprechend beobachten darf. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Bereits die Einstufung als extremistischer Verdachtsfall ermöglicht den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Die AfD-Fraktion verweist darauf, dass das Gericht erklärte, einzelne problematische oder zugespitzte Äußerungen reichten nicht, um eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festzustellen.
Innenminister verteidigt Vorgehen von Geheimdienst
Der neue Innenminister Jan Redmann (CDU) wies die Forderung der AfD zurück. «Wenn Sie nicht mehr als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werden wollen, dann hören sie auf, eine rechtsextremistische Bestrebung zu sein», rief er der Fraktion zu. Die AfD-Fraktion vermische rechtliche Fragen mit politischer Argumentation.
Die AfD in Brandenburg hatte gegen die Einstufung als rechtsextremistisch vor dem Verwaltungsgericht Potsdam eine Klage und einen Eilantrag eingereicht. Den Eilantrag zog die Partei später zurück, damit der Vermerk mit der Begründung zur Einstufung veröffentlicht werden konnte. Die AfD in Brandenburg konnte wieder als gesichert rechtsextrem bezeichnet werden.
Die AfD-Abgeordnete Lena Kotré sieht ihre Partei im Nachteil: «Wenn der Staat einer Oppositionskraft das schwerstmögliche politische Stigma anheftet, dann verändert das die Bedingungen des Wettbewerbs.»
Der Innenminister sagte, er werde eine Entscheidung des Verfassungsgerichts Brandenburg nicht vorwegnehmen. «Die Einstufung erfolgt in Brandenburg auf gesetzlicher Grundlage und wird kontinuierlich überprüft.»
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