Der Eilantrag der Brandenburger AfD-Landtagsfraktion gegen den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 ist vom Verfassungsgericht des Landes abgelehnt worden. Das Eilverfahren zielte darauf ab, die entsprechenden Regeln vorläufig außer Vollzug zu setzen, wie das Gericht mitteilte. Erginge jedoch die beantragte einstweilige Anordnung, könnten Ausgaben von über 900.000.000 Euro jährlich nicht erfolgen. Mit der Ablehnung sei aber noch keine Entscheidung über den ebenfalls eingereichten Normenkontrollantrag getroffen worden. Die AfD-Fraktion hatte neben dem Eilantrag Verfassungsklage eingereicht.
«Die Anträge in der Hauptsache erwiesen sich weder als offensichtlich unzulässig noch als offensichtlich unbegründet», schrieb das Gericht. Der Normenkontrollantrag werfe gewichtige und komplexe verfassungsrechtliche Fragen auf, die klärungsbedürftig seien. Es sei nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die angegriffenen Regelungen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht in jeder Hinsicht entsprächen. AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt sagte: «Der Doppelhaushalt 2025/2026 ist ein Haushalt auf Probe.»