Das Brandenburger Verfassungsgericht hat die Regelungen für das milliardenschwere Brandenburg-Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise von 2022 für nichtig erklärt. Gerichtspräsident Markus Möller betonte aber am Freitag, dass das Hilfspaket nicht rückwirkend abgewickelt werden müsse. Niemand muss demnach also befürchten, dass Hilfen zurückgezahlt werden müssen.
Der Ukraine-Krieg habe zwar für eine außergewöhnliche Notsituation in Brandenburg gesorgt, sagte Möller. Der Haushaltsgesetzgeber habe aber den notwendigen Zusammenhang zwischen der festgestellten außergewöhnlichen Notlage und den notlagebedingten Kreditermächtigungen «nicht im verfassungsrechtlich gebotenen Umfang» dargelegt. Die Begründungen reichten nicht, um die schuldenfinanzierten Maßnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro von allgemeinen politischen Maßnahmen abzugrenzen. Damit hatte die AfD mit ihrer Klage in diesem Punkt Erfolg.
Die Entscheidung des Gerichts ist rund drei Monate vor der Landtagswahl eine Ohrfeige für die rot-schwarz-grüne Koalition. Die Klage der AfD-Fraktion gegen die Ausrufung der Notlage ist dagegen laut Gericht unzulässig, weil es sich nur um einen einfachen Beschluss des Landtags handelte. Er sei froh, weil das Verfassungsgericht klargemacht habe, «dass man nicht einfach einen Kredit aufnehmen kann und einfach mal eine Notlage erklären kann», sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt.