Die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion hat vor dem Verfassungsgericht wie angekündigt Klage gegen den Landeshaushalt für dieses und nächstes Jahr eingereicht. Die CDU-Fraktion, die ebenfalls in der Opposition ist, unterstützt die Kritik. Die AfD im Landtag begründet das Normenkontrollverfahren und den Eilantrag mit dem neuen Berechnungszeitraum von zehn Jahren als Grundlage neuer Schulden sowie der globalen Minderausgabe von 2,7 Prozent, einer Ausgabenkürzung ohne festgelegte Bereiche. Eine Sprecherin des Verfassungsgerichts bestätigte den Eingang.
Der neue Berechnungszeitraum verstößt nach Ansicht der AfD-Fraktion gegen die Schuldenbremse, sie hält die neue Regel für einen Trick, mit dem sich die Landesregierung «massenhaft neue Schulden genehmigen will». Finanzminister Robert Crumbach (BSW) verteidigt die neue Regelung und hat keine Bedenken. Das Ministerium erklärte, eine Expertenrunde habe gezeigt, dass eine Verfahrensänderung zur Aufnahme konjunkturbedingter Kredite notwendig und verfassungsrechtlich zulässig sei. SPD und BSW zeigten sich nicht überrascht und demonstrierten Gelassenheit.