Die Uckermark im Nordosten Brandenburgs wählt: Kann Landrätin Karina Dörk von der CDU ihr Amt fortsetzen oder gewinnt AfD-Bewerber Felix Teichner die Landratswahl? Rund 100.000 Wahlberechtigte entscheiden an diesem Sonntag, wer für die kommenden acht Jahre an der Spitze der Kreisverwaltung mit mehr als 1.000 Mitarbeitern steht.
AfD will ersten Landrat in Brandenburg stellen
Die Wahl kann Signalwirkung über die Region hinaus haben. Im Falle eines Wahlsiegs der AfD, könnte die Partei mit dem 35 Jahre alten Politiker Teichner erstmals einen Landrat in Brandenburg stellen. Im Kreistag in der Uckermark stellt die AfD die stärkste Fraktion. Teichner ist auch Abgeordneter des Landtags von Brandenburg.
Die Alternative für Deutschland (AfD) wird in Brandenburg vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die Partei geht juristisch dagegen vor.
Auch SPD unterstützt CDU-Landrätin
Die 61 Jahre alte CDU-Landrätin Dörk bekommt für die Wahl auch die Unterstützung der SPD sowie anderer Parteien. Die Verwaltungschefin wurde vor kurzem erst zur neuen Präsidentin des Landkreistages Brandenburg gewählt.
Die Uckermark mit vielen Seen und hügeliger Landschaft ist eine wichtige Urlaubsregion und bei Großstädtern aus dem rund 80 Kilometern entfernten Berlin gefragt. Zudem ist dort die für die Kraftstoffversorgung wichtige Ölraffinerie PCK angesiedelt.
Vier Kandidaten bei Landratswahl im Kreis Barnim
Auch im Landkreis Barnim wählen die Bürger einen Landrat. Amtsinhaber Daniel Kurth von der SPD tritt gegen drei andere Bewerber an. Auch der CDU-Mann Daniel Sauer, der unter anderem von BVB/Freie Wähler und der FDP unterstützt wird, will Landrat werden sowie Matthäus Mikolaszek von der AfD und der parteilose Kandidat Andreas Bergener. Wahlberechtigt sind 163.000 Bürgerinnen und Bürger.
Zum Landrat gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhält - also mehr als 50 Prozent. Dabei gilt eine Bedingung: Der Wahlsieger muss mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten auf sich vereinen. Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren.
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