Die Linke lehnt schnelle Gesetzesverschärfungen nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin ab. Bevor man darüber diskutiere, müsse man prüfen, warum im Fall des späteren Attentäters Abdul B. die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft worden seien, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Clara Bünger im ZDF-«Morgenmagazin».
So hätte das Jugendstrafrecht auch in diesem Fall die Möglichkeit eröffnet, einen Haftbefehl zu erlassen. Vor allem aber stelle sich die Frage, warum ein Islamist, den die Behörden als Hochrisikofall eingestuft hätten, nicht engmaschiger überwacht worden sei – und ob Informationen des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) nicht ordentlich an das Gericht übermittelt worden seien.
Der spätere Attentäter war im Januar 2026 von der Polizei als Gefährder eingestuft worden, daraufhin hatte sich auch das GTAZ, in dem Polizeibehörden und Geheimdienste zusammenarbeiten, mit ihm befasst. Dem Berliner Verfassungsschutz war Abdul B. schon seit November 2021 bekannt. Er war zu einer noch nicht rechtskräftigen Jugendstrafe verurteilt, aber auf freiem Fuß.