Der Prozessbeginn um einen Fall von Sterbehilfe vor dem Landgericht in Potsdam ist vertagt worden. Zunächst verzögerte sich der Start, weil eine Schöffin urlaubsbedingt fehlte. Später meldete eine zweite Schöffin mögliche Befangenheitsbedenken an. Der angeklagte Arzt hatte mit ihrer Mutter als «Freitodbegleiter» Kontakt gehabt, wie der Richter erklärte. Die Schöffin war bei einem Vorgespräch anwesend.
Durch den persönlichen Kontakt könne die Schöffin nicht unparteilich entscheiden, sagte die Vertreterin der Nebenklage. Die Anwältin beantragte deswegen die «Besorgnis der Befangenheit» der Schöffin, wie eine Sprecherin des Gerichts erklärte. Die Kammer folgte dieser Einschätzung und setzte von Amts wegen den Prozess aus. Wann der Prozess startet, soll in den nächsten Tagen entschieden werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 77 Jahre alten Arzt Totschlag vor. Er soll einer 39-jährigen Frau im Jahr 2021 einen Zugang für ein tödlich wirkendes Narkosemittel gelegt haben, sagte die Gerichtssprecherin. Die Frau habe «in Kenntnis der tödlichen Wirkung selbstständig die Infusion in Gang gesetzt», um sich selbst zu töten.