Wegen Totschlags durch Sterbehilfe muss sich ein 77-jähriger Arzt vor dem Potsdamer Landgericht verantworten. Das Gericht muss klären, ob eine 39-jährige Frau ihren Willen zum Suizid frei verantwortlich bilden konnte. Der Angeklagte sagte, er würde rückblickend nicht mehr so handeln. Er rechnet mit einem Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag vor, hieß es von einer Gerichtssprecherin. Er soll einer 39-jährigen Frau im Jahr 2021 einen Zugang für ein tödlich wirkendes Narkosemittel gelegt haben. Die Frau habe «in Kenntnis der tödlichen Wirkung selbstständig die Infusion in Gang gesetzt», um sich selbst zu töten.
Tatsächlich starb die Frau. Dem Arzt mit deutscher Staatszugehörigkeit wird nun entgegengehalten, dass die Frau «an einer neurokognitiven Störung mit wahnhaften Symptomen und einer erheblichen Störung der Realitätskontrolle gelitten» habe. Dadurch habe sie ihren Willen zum Suizid nicht frei verantwortlich bilden können. Der Arzt ist bereits 2024 vom Landgericht Berlin wegen Sterbehilfe zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.