Im Streit um die Ausreise von drei EU-Bürgern und einer amerikanischen Person nach der Teilnahme an propalästinensischen Protesten hat einer der Betroffenen vor Gericht einen Erfolg erzielt. Das Berliner Verwaltungsgericht gab im Eilverfahren der Beschwerde eines Iren statt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Damit gilt der Bescheid des Berliner Landesamts für Einwanderung (LEA) vorerst nicht und der 29-Jährige muss Deutschland zunächst nicht verlassen.
Die Ausländerbehörde hatte dem Mann sowie einer Irin und einer Polin im März die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen, im Fall der amerikanischen Person geht es um eine Ausweisung. Begründet wurde die Entscheidung mit deren Teilnahme an propalästinensischen Protesten. Die Entscheidung sorgte für Kritik und Protest.
Von den Personen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus, erklärte Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) vergangene Woche im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Er verwies dabei vor allem auf gewaltsame Vorfälle an der Freien Universität Berlin (FU) am 17. Oktober 2024, bei der Vermummte in ein Gebäude eingedrungen waren und Beschäftigte bedrohten.