Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) stellt in einer Sondersitzung des Landtags am Donnerstag Folgen aus dem Urteil des Verfassungsgerichts zum milliardenschweren Brandenburg-Hilfspaket vor. Bisher ist offen, welche konkreten Schlussfolgerungen das Ministerium zieht. Seit Freitag werden Konsequenzen für den Nachtragshaushalt 2024 ausgelotet. «Die Prüfung dauert an», sagte Ministeriumssprecher Thomas Vieweg am Mittwoch.
Bis zum Mittag hatten die Ministerien Zeit, dem Ministerium noch nicht ausgegebene Gelder für eine Art Inventur zu melden. Lange hatte nach dem Urteil eine Sperre für die Bewilligung von Ausgaben verhängt - darüber berichteten mehrere Medien.
Das Gericht hatte am Freitag die Regelungen von 2022 für das Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise nach dem Ukraine-Krieg für nichtig erklärt und einer Klage der AfD-Landtagsfraktion in diesem Punkt stattgegeben. Das Paket muss aber nicht rückwirkend abgewickelt werden.
Die Verfassungsrichter halten das Ausrufen einer Notlage damals zwar für berechtigt, kritisieren aber unzureichende Begründungen für die Hilfen. Von rund einer Milliarde Euro geplanter Unterstützung für dieses Jahr waren zuletzt etwa 850 Millionen Euro gebunden. Die AfD im Landtag kündigte am Dienstag auch eine Verfassungsklage zum Nachtragshaushalt für dieses Jahr an.