Ein im Ausland lebender Deutscher ist mit dem Versuch gescheitert, gerichtlich seine Teilnahme an der vorgezogenen Bundestagswahl zu erzwingen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies nach Angaben einer Sprecherin einen entsprechenden Eilantrag zurück (AZ VG 2 L 1/25).
Der Mann wollte demnach das Land Berlin und die Bundesrepublik Deutschland verpflichten, ihm «durch geeignete Maßnahmen» eine Teilnahme der Wahl am 23. Februar zu ermöglichen. Er wohnt in Südafrika und befürchtet, dass seine Briefwahlunterlagen wegen langer Postlaufzeiten nicht rechtzeitig bei der zuständigen Briefwahlstelle in Berlin eingehen. Deshalb müsse eine rechtzeitige Stimmabgabe auf andere Weise sichergestellt werden, argumentierte er.