Logo DieBrandenburger News
Nachrichten / Politik

Pankow: Wohnungslose können sich erstmals in Tagesstätte ins Wählerverzeichnis eintragen

Pankow: Wohnungslose können sich erstmals in Tagesstätte ins Wählerverzeichnis eintragen
In Berlin leben tausende Menschen auf der Straße und mehrere Zehntausend in Unterkünften für Menschen ohne eigene Wohnung oder bei Bekannten. (Symbolbild) / Foto: Jens Kalaene/dpa
Von: DieBrandenburger News
Für die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September gelten für Wohnungslose die gleichen Teilnahmevoraussetzungen wie für alle anderen. Eine besondere Aktion soll den Zugang für Betroffene erleichtern.

Wohnungslose können sich heute erstmals direkt in einer Tagesstätte in Pankow ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und gegebenenfalls gleich per Briefwahl wählen. Die Aktion findet in der Tagesstätte Sozialprojekt Prenzlauer Berg der Immanuel Beratung statt, die sich in der Dunckerstraße befindet. Es handelt sich um ein Pilotprojekt des Pankower Wahlamts und der Diakonie. Beschäftigte sind vor Ort und bieten Unterstützung an, wie die Diakonie mitteilte. In der Tagesstätte halten sich täglich bis zu 100 Besucherinnen und Besucher auf.

«Wir bringen das Wahlamt dorthin, wo die Menschen sind, die wir erreichen wollen. Die rechtlichen Vorgaben bleiben dabei bestehen», teilte Marc Albrecht, Leiter des Bezirkswahlamts Pankow, mit. 

Mehr aus dieser Kategorie

Amtlichen Lichtbildausweis mitbringen

Die Abgeordnetenhauswahl in Berlin findet am 20. September 2026 statt. Diakonie-Direktorin Ursula Schoen erklärte: «Das Wahlrecht gilt unabhängig davon, ob ein Mensch eine Wohnung hat oder nicht. Auch unter schwierigen Lebensbedingungen muss der Zugang zur Wahl praktisch möglich sein.»

Wohnungslose können in dem Bezirk wählen, in dem sie sich am 35. Tag vor der Wahl, also in der Nacht vom 15. zum 16. August, aufgehalten haben. Wichtig ist, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. 

Die Stichtagsregelung stelle eine Hürde dar, so Schoen. «Das Verfahren sollte sich dahin entwickeln, dass Menschen ohne Meldeadresse in dem Bezirk wählen dürfen, in dem sie sich für gewöhnlich aufhalten.»

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieBrandenburger News
Artikel von

DieBrandenburger News

DieBrandenburger News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.