Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September können auch wohnungs- und obdachlose Menschen ohne festen Wohnsitz und Meldeadresse abstimmen. Auf diesen gemeinhin wenig bekannten Aspekt hat Landeswahlleiter Stephan Bröchler hingewiesen. Um von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können, müssen sie allerdings selbst aktiv werden.
Von diesem Montag (17. August) an haben sie drei Wochen Zeit, um sich in ein Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Sie müssen dazu mit einem amtlichen Lichtbildausweis in das Wahlamt des Bezirkes gehen, in dem sie sich in der Nacht vom 15. zum 16. August aufgehalten haben.