Die Liste der in Deutschland als Symbole der palästinensischen Hamas-Bewegung verbotenen Kennzeichen ist nach Auskunft des Bundesinnenministeriums nicht endgültig. «Die Auflistung von Kennzeichen in den Verbotsverfügungen vom 2. November 2023 ist nicht abschließend, sondern unterliegt einer kontinuierlichen Aktualisierung durch das Bundesinnenministerium als Verbotsbehörde des Bundes», teilte ein Sprecher auf Nachfrage mit. Die Verfolgung damit verbundener Straftaten falle in die Zuständigkeit der Polizei und Staatsanwaltschaften der Länder.
Durch die vor rund zwei Jahren getroffenen vereinsrechtlichen Maßnahmen seien auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen einzelne Personen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft beziehungsweise der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung eingeleitet worden, fügte der Sprecher hinzu.