Durch das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, das ab diesem Donnerstag gilt, rechnet das Land Berlin mit einem deutlichen Anstieg der Einbürgerungszahlen. Das Landesamt für Einwanderung hat sich darauf unter anderem mit einer Überarbeitung des digitalen Einbürgerungsantrags vorbereitet, teilte ein Sprecher auf dpa-Anfrage mit. Außerdem steht der Behörde für die Bearbeitung der Anträge sukzessive mehr Personal zur Verfügung.
Einbürgerung schon nach fünf Jahren
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können.
Außerdem wird Mehrstaatlichkeit generell zugelassen. Bislang war üblich, dass mit der Einbürgerung die Aufgabe einer bisherigen Staatsbürgerschaft einherging. Aufgrund dieser neuen Regelung sei insbesondere aus dem Kreis der in Berlin großen Gemeinschaft türkischer Staatsangehöriger mit mehr Anträgen zu rechnen, so der Sprecher des Landesamts.