Die AfD darf in Berlin-Spandau bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung antreten. Der Landeswahlausschuss wies zwei gleichlautende Beschwerden dagegen bei seiner jüngsten Sitzung zurück, wie das Landeswahlamt mitteilte.
Die Beschwerden gegen die Zulassung der AfD hatten die Wählergemeinschaft «Das antifaschistische Bündnis Spandau» sowie die Partei «Die Partei» eingelegt, wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler erläuterte. «Sie haben argumentiert, dass es sich bei der AfD um eine faschistische Partei handle, ein Verbotsverfahren daher möglich und nötig sei und sie deshalb nicht an der Wahl teilnehmen dürfe.»