Brandenburgs AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt hält die Einordnung von fünf Abgeordneten als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz für Willkür. «Die Einstufung von Abgeordneten als gesichert rechtsextrem folgt der gleichen parteitaktischen Logik wie die Einstufung der AfD insgesamt: Eine Konkurrenz, die inzwischen zur stärksten politischen Kraft in Brandenburg geworden ist, soll durch Diffamierung oder Verbot "beseitigt" werden», sagte Berndt der Deutschen Presse-Agentur.
Der Verfassungsschutz hat die AfD Brandenburg, die bei der Landtagswahl auf 29 Prozent der Zweitstimmen kam, als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dies ruht wegen einer AfD-Klage und einer offenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam. Fünf von 30 AfD-Abgeordneten im Landtag hält der Verfassungsschutz aktuell für rechtsextremistisch: Berndt, den Parlamentarischen Geschäftsführer Dennis Hohloch sowie die Abgeordneten Lars Günther, Daniel Freiherr von Lützow und Jean-Pascal Hohm, der seit vergangenem Jahr im Parlament ist. In der vergangenen Wahlperiode waren sechs Parlamentarier als rechtsextrem eingeordnet worden, zwei schieden aus, Hohm kam neu hinzu.