Die AfD in Brandenburg geht gerichtlich gegen die Einstufung der Landespartei als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» vor. Die Klage und ein Eilantrag würden am Dienstag beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht, teilte der Landesverband mit. Damit will die AfD erreichen, dass die Einstufung für rechtswidrig erklärt und zurückgenommen wird.
Der Landesverfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband vom Verdachtsfall zur «gesichert rechtsextremistischen Bestrebung» hochgestuft, was am 7. Mai bekannt wurde. Wegen der Kommunikation in dem Fall verlor zunächst Verfassungsschutzchef Jörg Müller seinen Posten, am Freitag trat dann Innenministerin Katrin Lange (SPD) zurück.
Die AfD richtete zunächst eine Abmahnung an das Innenministerium und setzte eine Frist bis Montag. Die Klage ist nun der nächste Schritt der Partei. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung will die AfD erreichen, «die streitgegenständlichen Maßnahmen bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig auszusetzen». Die Partei will zudem eine sogenannte Stillhaltezusage.