Justizsenatorin Felor Badenberg hat Bedenken gegen die Berliner Praxis, Bewerber mit Migrationshintergrund für Stellen im Landesdienst zu bevorzugen. Mehr als vier Jahre nach der Neufassung des sogenannten Partizipationsgesetzes ließ die CDU-Politikerin die Regelung überprüfen. Ergebnis: Sowohl Juristen ihres Ressorts als auch externe Experten halten diese für verfassungswidrig, wie die Justizverwaltung mitteilte. Zuvor berichteten «Spiegel» und «Tagesspiegel».
Ziel des Partizipationsgesetzes ist es, den Anteil der «Menschen mit Migrationsgeschichte» in den Behörden zu erhöhen. Dafür ist unter anderem eine gezielte Ansprache von potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund vorgesehen. Bei der Stellenbesetzung sollen diese «in besonderem Maße» berücksichtigt werden. Bei Bewerbungsgesprächen soll der Anteil eingeladener Personen mit Migrationshintergrund dem Anteil an der Berliner Bevölkerung – aktuell 40 Prozent – entsprechen.