Die AfD-Landtagsfraktion ist in Brandenburg mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht gegen die Corona-Maskenpflicht im Parlament aus dem Jahr 2020 gescheitert. Das Gericht wies den Antrag von 2021 zurück, der teils aus formellen Gründen auch unzulässig sei. Das geht aus dem einstimmigen Beschluss des Verfassungsgerichts hervor, den der Landtag am Mittwoch veröffentlicht hat.
Die Maskenpflicht habe die Abgeordneten zwar beschränkt in ihrem Recht auf freie Ausübung des Mandats, der damit verbundene Eingriff in das freie Mandat sei aber «nicht unangemessen» gewesen, heißt es in dem Beschluss der obersten Verfassungsrichter (Az.: VfGBbg 13/21). Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke sei zu der angeordneten Verpflichtung zum Tragen der Maske berechtigt gewesen. Der RBB hatte zuvor darüber berichtet.