Das Verbot sowjetischer Flaggen an den Gedenktagen zum Kriegsende an Ehrenmalen in Berlin bleibt bestehen. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden, wie das Gericht selbst mitteilte (Az.: VG 1 L 492/25). Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Die Berliner Polizei hatte in einer sogenannten Allgemeinverfügung unter anderem das Zeigen von Flaggen und Fahnen mit russischem Bezug für die Zeit vom 8. Mai morgens bis 9. Mai 2025 abends im Umfeld verschiedener Ehrenmale, wie auch am Sowjetischen Ehrenmal Treptow, untersagt.