Bei der Umsetzung der Verwaltungsreform in Berlin ist noch einiges zu tun. Seit Anfang des Jahres ist das dafür nötige Landesorganisationsgesetz in Kraft. Auch die entsprechenden Änderungen der Landesverfassung gelten inzwischen. So sind Senatsverwaltungen verfassungsrechtlich verpflichtet, die Bezirke bei Vorhaben, die diese betreffen, frühzeitig einzubeziehen, wie die Senatskanzlei auf dpa-Anfrage mitteilte. Gleichzeitig können sie leichter Verwaltungsvorschriften erlassen.
«Die zahlreichen neuen Regeln und Instrumente müssen nun im Alltag der Berliner Verwaltung ankommen», räumte die Senatskanzlei ein. «Dazu haben wir das Transformationsjahr 2026 ausgerufen.» Gleichzeitig geht die Arbeit an dem Reformprojekt insgesamt in den kommenden Monaten weiter, das Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) als Fundament für eine funktionierende Stadt bezeichnet hat.