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Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt

Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt
Die Wahlberechtigten in Berlin erhalten nun schrittweise ihre Wahlbenachrichtigungen per Post. (Archivbild) / Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
Von: DieBrandenburger News
Jetzt geht es los: Berlinerinnen und Berliner erhalten in den kommenden Tagen und Wochen ihre Wahlbenachrichtigungen. Gleichzeitig kommt die Briefwahl richtig in Gang. Welche Optionen gibt es dafür?

Knapp sechs Wochen vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus hat der Versand der rund 2,75 Millionen Wahlbenachrichtigungen begonnen. Bis zum 30. August sollten alle Wahlberechtigten die Unterlagen im Briefkasten haben, so die Landeswahlleitung. 

Der Umschlag enthält die offiziellen Benachrichtigungen für die Wahl zum Landesparlament und für die Wahlen zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen (BVV). Darunter sind auch Angaben zum jeweiligen Wahllokal. 

Briefwahl geht richtig los

Mit dem Versand der Wahlunterlagen kommt traditionell die Briefwahl in Schwung. Diejenigen, die die Stimmzettel für die Briefwahl bereits beantragt haben, das ging bisher nur per Post, bekommen sie nun zugeschickt. Gleichzeitig können Briefwahlanträge jetzt auch online, per E-Mail (mit Name, Meldeadresse und Geburtsdatum) oder persönlich in einer Briefwahlstelle des Bezirks gestellt werden. Für letzteres ist ein Personalausweis oder Reisepass nötig.

Noch einfacher geht es mit dem Briefwahlantrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Durch einen QR-Code können Briefwahlunterlagen damit elektronisch beantragt werden. Sie umfassen nach Angaben der Landeswahlleitung einen Wahlschein, die amtlichen Stimmzettel nebst Umschlägen und ein Merkblatt. 

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Mehrere Möglichkeiten zur Briefwahl 

Bei der AGH-Wahl sind etwa 2,5 Millionen Berlinerinnen und Berliner wahlberechtigt. Bei den BVV-Wahlen sind es rund 2,75 Millionen, darunter auch EU-Bürgerinnen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus nicht abstimmen dürfen.

Anträge für die Briefwahl sind bis zum 18. September (15.00 Uhr) möglich. Allerdings müssen die Wahlunterlagen mit den Stimmzetteln in jedem Fall am Wahltag, also am 20. September, um 18.00 Uhr eingetroffen sein. Treffen sie später ein, werden sie nicht berücksichtigt.

Wer Briefwahl machen möchte, muss die Unterlagen aber nicht zwangsläufig per Post zurückschicken: Grundsätzlich ist die Teilnahme an der Briefwahl auch in einer Briefwahlstelle vor Ort möglich. Denn dort können Wählerinnen und Wähler die Unterlagen nicht nur beantragen, sondern auch gleich ausfüllen und in eine Wahlurne werfen. Oder man kann Briefwahlunterlagen, die man in Ruhe zu Hause ausgefüllt hat, direkt dort abgeben. 

In jedem Bezirk gibt es mehrere Briefwahlstellen. Sie befinden sich üblicherweise in Rathäusern oder Bürgerämtern.

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