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Landgericht Berlin prüft Zulassung geplanter Urabstimmung der Grünen

Franziska Brantner und Felix Banaszak, die Bundesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen. (Archivbild)  / Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Franziska Brantner und Felix Banaszak, die Bundesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen. (Archivbild) / Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Landgericht Berlin entscheidet in Kürze, ob die geplante Urabstimmung der Grünen zur Satzungsänderung mit einfacher Mehrheit möglich ist.

Das Landgericht Berlin wird voraussichtlich in den nächsten Tagen entscheiden, ob die Urabstimmung des Bundesvorstandes der Grünen in der geplanten Form erfolgen kann. Das sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Drei Mitglieder der Partei sind vor Gericht gezogen, um die Modalitäten bei der für den 9. Juni geplanten Urabstimmung zur Satzungsänderung zu klären. 

Aus Sicht der Antragsteller ist für Abstimmungen jeweils eine Zweidrittelmehrheit nötig - unabhängig davon, ob es sich um eine Urabstimmung handelt oder eine Entscheidung beim Parteitag. Die Parteispitze sieht jedoch für Urabstimmungen eine Entscheidung per einfacher Mehrheit vor.

Mitglieder sehen «erhebliche Unsicherheiten»

In einer Mitteilung von den Antragstellern zu ihrer einstweiligen Verfügung hieß es, «Gründungs-, Basis- und Flügelmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen» wollten mit dem Schritt «erhebliche rechtliche Unsicherheiten der geplanten Urabstimmung» klären lassen. Man wolle unter anderem klären lassen, ob weitreichende Satzungsänderungen tatsächlich mit einfacher Mehrheit beschlossen werden dürften.

Derzeit läuft noch eine Frist zur Stellungnahme, wie es vom Gericht hieß. Eine Entscheidung könne die Kammer mit oder ohne Verhandlung treffen. Bislang ist nach Angaben des Sprechers kein Verhandlungstermin anberaumt.

Parteitage sollen straffer werden

Mit der Reform will die Parteiführung unter anderem erreichen, dass Parteitage straffer verlaufen. Derzeit gehen dafür teils Tausende Änderungsanträge ein. In Verhandlungen im kleinen Kreis mit den Unterstützern wird wochenlang und oft noch parallel zum Parteitag selbst darüber diskutiert. Worüber genau abgestimmt wird, erfahren Delegierte teils erst in letzter Sekunde. Sowohl für Anträge als auch für Kandidaturen für den Bundesvorstand soll es künftig höhere Quoren beziehungsweise überhaupt Quoren geben. Derzeit sind bei Grünen-Parteitagen auch Spontan-Kandidaturen für Spitzenposten möglich. 

Die Kritiker dieser Reform, die vor Gericht gezogen sind, sehen die für die Grünen wichtige Basisdemokratie in Gefahr. Sie sind teils sehr aktiv bei Parteitagen - können sich dort mit ihren Initiativen aber selten durchsetzen. Das Ergebnis der Urabstimmung wollen die Grünen am 6. Juli verkünden.

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