Das Landgericht Berlin wird voraussichtlich in den nächsten Tagen entscheiden, ob die Urabstimmung des Bundesvorstandes der Grünen in der geplanten Form erfolgen kann. Das sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Drei Mitglieder der Partei sind vor Gericht gezogen, um die Modalitäten bei der für den 9. Juni geplanten Urabstimmung zur Satzungsänderung zu klären.
Aus Sicht der Antragsteller ist für Abstimmungen jeweils eine Zweidrittelmehrheit nötig - unabhängig davon, ob es sich um eine Urabstimmung handelt oder eine Entscheidung beim Parteitag. Die Parteispitze sieht jedoch für Urabstimmungen eine Entscheidung per einfacher Mehrheit vor.