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Kommission ermöglicht Aufenthaltserlaubnis in 189 Fällen

Die Berliner Härtefallkommission erreicht in vielen Fällen für abgelehnte Asylbewerber einen Aufenthaltstitel. (Symbolbild)  / Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Die Berliner Härtefallkommission erreicht in vielen Fällen für abgelehnte Asylbewerber einen Aufenthaltstitel. (Symbolbild) / Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Härtefallkommission kümmert sich um Menschen aus Ländern wie Georgien oder Nigeria, die keine Perspektive haben, in Berlin bleiben zu dürfen. Oft lässt sich doch noch etwas machen.

Die Berliner Härtefallkommission hat abgelehnten Asylbewerbern im vergangenen Jahr in 189 Fällen doch noch eine Aufenthaltserlaubnis möglich gemacht. Das teilte die Senatsinnenverwaltung mit. Von 211 Ersuchen der Kommission habe Innensenatorin Iris Spranger (SPD) in 189 Fällen (89,6 Prozent) den Vorschlag aufgegriffen, so dass das Landesamt für Einwanderung den Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erteilen konnte.

Die sechs Hauptherkunftsländer der Betroffenen waren Georgien, Türkei, Nigeria, Aserbaidschan, Serbien und Armenien. In 2023 wurden 90,5 Prozent der Fälle positiv entschieden, 2022 waren es 96 Prozent (2021: 76,7 Prozent; 2020: 72,4 Prozent).

Die Innenverwaltung teilte nicht mit, wie viele Menschen sich hinter den genannten Fällen verbergen. So wurden der Härtefallkommission im vergangenen Jahr 283 Fälle angemeldet, die insgesamt 435 Personen betrafen. 

Härtefallkommission prüft die Fälle einzeln

Die Härtefallkommission, zu der unter anderem Vertreter von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden gehören, wurde im Jahr 2005 eingerichtet. Sie ist Anlaufpunkt für Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die in Berlin keine Aufenthaltserlaubnis nach einer anderen Rechtsgrundlage erhalten können. 

Die Kommission befasst sich nach Angaben der Innenverwaltung mit Fällen, bei denen eine Aufenthaltsbeendigung bevorsteht und dringende persönliche oder humanitäre Gründe vorliegen. 

Bei der Beurteilung werde unter anderem die soziale und wirtschaftliche Integration berücksichtigt und jeder Fall durch die Kommission einzeln beraten und geprüft. Greift die Senatorin ein Härtefallersuchen auf, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. 

Spranger dankte den Kommissionsmitgliedern für deren Arbeit. «Mit ihrer Hilfe können wir unangemessene Härten des Aufenthaltsrechts vermeiden», sagte sie.

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