Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag (9.30 Uhr) eine Entscheidung über die Anforderungen an eine Durchsuchung in einer Gemeinschaftsunterkunft im Zuge einer Abschiebung veröffentlichen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Verein Pro Asyl unterstützen nach eigenen Angaben die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen.
Konkret geht es um einen Vorfall aus dem Jahr 2019: Polizeibeamte drangen morgens mit einem Rammbock in das Zimmer des Klägers in einem Berliner Übergangswohnheim ein, um ihn abzuschieben, heißt es in einer Mitteilung der GFF. Für das Vorgehen gab es demnach keinen richterlichen Beschluss.