Das Bundesverfassungsgericht hat Deutschland verpflichtet, schnell über Visa-Anträge eines afghanischen Ex-Richters und seiner Familie zu entscheiden. Die Entscheidung habe «umgehend» zu erfolgen, heißt es in einem heute veröffentlichten Beschluss des Zweiten Senats.
Die 3. Kammer verwies die Sache auch nicht an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurück, das als Vorinstanz mit dem Fall beschäftigt war. Die Karlsruher Richterinnen und Richter begründeten dies mit der «besonderen Dringlichkeit» und der «Besonderheit» des Falles.
Beschwerdeführer waren ein ehemaliger Richter am Obersten Gericht Afghanistans, seine Ehefrau und die vier gemeinsamen Kinder. Sie hatten mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag in Karlsruhe eingereicht mit dem Ziel der Erteilung eines vorläufigen Visums zur Einreise nach Deutschland.