Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) will Extremisten über die Finanzströme leichter als bisher verfolgen können. Der Landtag beriet am Donnerstag in Potsdam über einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen zur besseren Kontrolle von Geldströmen solcher Netzwerke. «Wenn Sie dem Gesetz zustimmen, ermöglichen Sie dem Verfassungsschutz, der Spur des Geldes zu folgen, um die Hinterleute extremistischer Bestrebungen zu identifizieren», sagte Stübgen. Der Innenausschuss wird sich weiter mit den Plänen beschäftigen.
Bisher kann der Verfassungsschutz zwar auch schon die Finanzströme von Extremisten verfolgen: Woher kommt das Geld, wo geht es hin? Aber der Geheimdienst darf nur tätig werden, wenn solche Netzwerke Gewalt einsetzen, zu Gewalt aufrufen oder zu Hass- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln. Die Koalition ist der Ansicht, dass dies nicht mehr zeitgemäß ist und will das Verfassungsschutzgesetz ändern - nicht nur bei den Voraussetzungen. Auch die Abfrage von Kontodaten soll verankert werden. Global agierende Unternehmen sollen rechenschaftspflichtig sein, egal ob sie in Deutschland sitzen.