Eine afghanische Ortskraft und seine Familie dürfen infolge einer Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) nicht nach Deutschland einreisen. Das Gericht hat eine Klage des Mannes auf das Erteilen von Einreisevisa abgewiesen, wie es mitteilte. Der Mann hatte nach eigenen Angaben seit 2014 bis zur Machtübernahme der Taliban in Afghanistan vor wenigen Jahren im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Alphabetisierungskurse für afghanische Polizisten gegeben zu haben.
Er sei deshalb im eigenen Land unter den neuen Machthabern in Gefahr. Den Angaben des Gerichts zufolge hatte der Mann im August 2021 deshalb eine sogenannte Gefährdungsanzeige bei der GIZ per Mail gestellt. «Nachdem in der Folge eine Aufnahme nicht erklärt wurde, erhoben die Kläger im April 2022 Klage auf Erteilung von humanitären Visa zur Einreise in die Bundesrepublik», teilte das OVG weiter mit.