Bayern will notfalls mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Enteignung von Wohnungsunternehmen in Berlin vorgehen. Der Freistaat wolle sich «grundsätzlich dagegen wehren» auch gegen «Auswirkungen von derartigen, im Grunde sozialistischen Methoden», die auch Folgen für andere Bundesländer und damit für Bayern haben würden, sagte Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).
Die Normenkontrollklage werde dann notwendig, wenn in Berlin tatsächlich entsprechende Enteignungen vom Senat und Abgeordnetenhaus umgesetzt würden, sagte er nach einer Sitzung des Kabinetts in München.
In Berlin ist das Thema wegen des Wahlkampfs erneut auf der Tagesordnung. Bei einem erfolgreichen Volksentscheid 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt. In Berlin wird am 20. September ein neues Landesparlament gewählt.