Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen der AfD und der Bundestagsverwaltung geht weiter. Im Mai hatte das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, die Bundestagsverwaltung müsse eine einbehaltene Parteispende in Höhe von gut 2,3 Millionen Euro nicht an die AfD zurückzahlen (Az. VG 2 K 410/25). Am Mittwoch hat die AfD Berufung gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf dpa-Anfrage sagte. Zuvor hatte der «Spiegel» darüber berichtet.
Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts handelt es sich um eine unzulässige Zuwendung an die Partei. Zu dem Zeitpunkt, an dem die AfD die Spende angenommen habe, habe keine Klarheit über den Spender bestanden, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter in ihrer Urteilsbegründung.
Verwaltungsgericht hatte Zweifel an den AfD-Angaben
In dem Verfahren ging es um Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf Anfang 2025 als «bürgerliche Alternative» zu anderen Parteien empfohlen wurde. Die AfD gab an, dass die Kampagne vom Österreicher Gerhard Dingler finanziert wurde, der das selbst ebenfalls mitteilte.
Dem Gericht zufolge gibt es jedoch auch Anhaltspunkte dafür, dass der deutsch-schweizerische Unternehmer Henning Conle hinter der Zuwendung steht. Der habe Ende Dezember 2024, also kurz vor der Spende an die AfD, 2,6 Millionen Euro als «Schenkung» an Dingler überwiesen.
Parteien müssen unerlaubte Spenden laut Gesetz unverzüglich an den Bundestag überweisen, um Sanktionen zu entgehen. Die AfD tat das im Vorjahr vorsorglich, nachdem die Bundestagsverwaltung Bedenken hinsichtlich der Spende geltend gemacht hatte. Die Partei reichte allerdings Klage beim Verwaltungsgericht ein, um eine Rückzahlung zu erreichen.
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