Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen der AfD und der Bundestagsverwaltung geht weiter. Im Mai hatte das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, die Bundestagsverwaltung müsse eine einbehaltene Parteispende in Höhe von gut 2,3 Millionen Euro nicht an die AfD zurückzahlen (Az. VG 2 K 410/25). Am Mittwoch hat die AfD Berufung gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf dpa-Anfrage sagte. Zuvor hatte der «Spiegel» darüber berichtet.
Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts handelt es sich um eine unzulässige Zuwendung an die Partei. Zu dem Zeitpunkt, an dem die AfD die Spende angenommen habe, habe keine Klarheit über den Spender bestanden, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter in ihrer Urteilsbegründung.