Logo DieBrandenburger News
Nachrichten / Politik

Abgeordnetenhaus debattiert Aufgabenkatalog zur Verwaltungsreform in Berlin

Abgeordnetenhaus debattiert Aufgabenkatalog zur Verwaltungsreform in Berlin
Das Berliner Abgeordnetenhaus beschäftigt sich bei seiner nächsten Sitzung noch einmal über die Reform der Verwaltung. (Archivbild) / Foto: Soeren Stache/dpa
Von: DieBrandenburger News
Bei der Reform der Verwaltung steht noch ein wichtiger Schritt aus. Das Abgeordnetenhaus beschäftigt sich mit dem Aufgabenkatalog. Er soll das Behörden-Pingpong beenden, das für viel Frust sorgt.

Das Berliner Abgeordnetenhaus debattiert bei seiner nächsten Sitzung (ab 10.00 Uhr) über einen weiteren wichtigen Baustein der Verwaltungsreform. Dabei geht es um den Katalog, der festlegt, für welche Aufgaben künftig die Berliner Bezirke und für welche die Landesebene zuständig ist. 

Damit soll das seit vielen Jahren beklagte Behörden-Pingpong ein Ende haben. Das Landesparlament muss dafür die «Verordnung über die Zuständigkeiten für die Aufgaben der Berliner Verwaltung» beschließen. 

Mehr aus dieser Kategorie

Zuständigkeiten sollen klar zugeordnet sein 

Mit dem Aufgabenkatalog sollen nicht zuletzt Doppel- und Mehrfachzuständigkeiten vermieden werden. Dafür sind zunächst sämtliche Aufgaben der Berliner Verwaltung systematisch erfasst und dann den Stellen zugeordnet worden, die für sie zuständig sein sollen. 

Bereits seit Anfang des Jahres gilt das neue Landesorganisationsgesetz, das ein zentraler Bestandteil der Reform ist. Auch dem sogenannten Konnexitätsgesetz hat das Parlament schon zugestimmt. Es soll sicherstellen, dass Bezirke für zusätzliche Aufgaben auch die nötigen finanziellen Mittel beziehungsweise Kapazitäten bekommen.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieBrandenburger News
Artikel von

DieBrandenburger News

DieBrandenburger News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.