Die Bundesregierung hat Beschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung eingelegt, nach der sie einer Afghanin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen musste. Die Beschwerde sei am Montag eingegangen, teilte das Berliner Verwaltungsgericht mit. Nun muss das Oberverwaltungsgericht sich mit dem Fall befassen.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli betraf den Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen. Es ging konkret um Zusagen der Bundesregierung an eine Juradozentin und ihre 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten.
Das Verwaltungsgericht entschied im Eilverfahren, die Bundesregierung habe sich «durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden». Von dieser freiwillig eingegangen Bindung könne sich Deutschland nicht lösen.
Zudem gebe es keine Sicherheitsbedenken und die Identität der Menschen sei geklärt. Der Familie droht nach eigenen Angaben die Abschiebung nach Afghanistan, wo ihr Leben unter der Herrschaft der islamistischen Taliban gefährdet sei. Dies wurde aus Sicht des Gerichts glaubhaft dargestellt.