Ein Anwalt aus Berlin will unbedingt bei der Bundeswehr für den Dienst in der Reserve ausgebildet werden – doch das Militär hat seine Bewerbung wegen Zweifeln an dessen Verfassungstreue bis ins Rentenalter zurückgestellt. Diese Entscheidung war rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht Berlin – und wies eine Klage des Mannes ab.
Die Bundeswehr hatte ihm vorgehalten, im Juni 2017 an einer Demonstration der rechtsextremistischen Identitären Bewegung teilgenommen zu haben. Damit habe er deutlich gemacht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht rückhaltlos zu unterstützen. Dies berge eine Gefahr für das Ansehen der Bundeswehr.
Der Kläger sagte dagegen, er habe sich schon im Herbst 2017 vollständig von der Identitären Bewegung (IB) distanziert, alle Kontakte abgebrochen und unterstütze seither «vorbehaltlos» die demokratische Ordnung hierzulande. Er sei «weltoffen», habe jedoch eine konservative politische Grundhaltung. Bei der Begrenzung der Migration etwa sehe er sich politisch auf einer Linie mit CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz.