Ein Anwalt aus Berlin will unbedingt bei der Bundeswehr für den Dienst in der Reserve ausgebildet werden – doch das Militär hat seine Bewerbung wegen Zweifeln an dessen Verfassungstreue bis ins Rentenalter zurückgestellt. Diese Entscheidung war rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht Berlin – und wies eine Klage des Mannes ab.
Die Bundeswehr hatte ihm vorgehalten, im Juni 2017 an einer Demonstration der rechtsextremistischen Identitären Bewegung teilgenommen zu haben. Damit habe er deutlich gemacht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht rückhaltlos zu unterstützen. Dies berge eine Gefahr für das Ansehen der Bundeswehr.
Der Kläger sagte dagegen, er habe sich schon im Herbst 2017 vollständig von der Identitären Bewegung (IB) distanziert, alle Kontakte abgebrochen und unterstütze seither «vorbehaltlos» die demokratische Ordnung hierzulande. Er sei «weltoffen», habe jedoch eine konservative politische Grundhaltung. Bei der Begrenzung der Migration etwa sehe er sich politisch auf einer Linie mit CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz.
Bundeswehr hält Läuterung für unglaubwürdig
Dazu sagte der Prozessvertreter der Bundeswehr, die behauptete Distanzierung sei nur vorgeschoben und nicht glaubwürdig. So ähnlich sah es auch das Gericht: Die Zweifel an seiner Verfassungstreue habe der Kläger nicht auszuräumen vermocht, hieß es in der Pressemitteilung. Indem der Kläger an Veranstaltungen der Identitären Bewegung teilgenommen und darüber sogar in sozialen Medien berichtet habe, habe er sich öffentlich mit ihren Zielen solidarisiert. Und es sei unglaubwürdig, dass er damals wie behauptet im Unklaren über die wahren Ziele der Bewegung gewesen sei.
Das Gericht entschied, dass durch eine Heranziehung des Klägers zum Dienst in der Bundeswehr deren Ansehen «ernstlich gefährdet» würde. Die Öffentlichkeit habe die berechtigte Erwartung, dass die Integrität der Streitkräfte als Bestandteil der freiheitlichen Verfassungsordnung außer Zweifel stehe.
Besuche bei Stammtischrunden
Der Anwalt, der seit 15 Jahren selbstständig arbeitet, berichtete, von Sommer bis Herbst 2017 auch etwa zehn Stammtischrunden der IB in verschiedenen Gaststätten besucht zu haben. Aber von den verfassungsfeindlichen Zielen, etwa einer Abschaffung des Parteiensystems, sei dort nie die Rede gewesen. Vor allem sei um den Zuzug Hunderttausender Migranten seit 2015 gegangen, sowie um privaten Austausch.
Gegen das Urteil kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
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