Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin hat sich Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) dafür ausgesprochen, bei jungen Erwachsenen üblicherweise kein Jugendstrafrecht anzuwenden. «Das Jugendstrafrecht soll in diesen Konstellationen nur noch ausnahmsweise in besonders begründeten Fällen zur Anwendung kommen», sagte sie der «Welt am Sonntag».
Der Gesetzgeber unterstelle Volljährigen die volle Geschäftsfähigkeit. Außerdem könnten sie durch die Ausübung ihres Wahlrechts über die Zusammensetzung eines Parlaments mitentscheiden. «Dass bei volljährigen Tätern unter 21 gerade in Fällen schwerer Kriminalität dennoch in der Regel das Jugendstrafrecht angewendet wird, halte ich für überholt», so die CDU-Politikerin. Sie plädiere für die regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Volljährige.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert forderte ebenfalls eine Umkehr der bisherigen Praxis im Jugendstrafrecht. «Die derzeitigen Regelungen werden der Realität schwerer Gewalttaten junger Täter häufig nicht mehr gerecht», sagte die CDU-Politikerin der Zeitung.