Im Streit um die Erteilung von Visa für Afghanen zur Einreise nach Deutschland drohen der Bundesrepublik Zwangsgelder, wenn sie binnen einer gesetzten Frist Gerichtsentscheidungen nicht umsetzt. Damit sind zwei afghanische Familien, die in Pakistan warten, erfolgreich gegen die Bundesregierung vorgegangen.
In einem Fall muss das Auswärtige Amt einer Familie aus Kabul bis zum 10. September Visa erteilen (Az.: VG 29 M 466/25 V), wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Andernfalls droht ein Zwangsgeld von 2.500 Euro.
In dem anderen Fall geht es um 10.000 Euro, wenn nicht innerhalb von drei Wochen über einen entsprechenden Antrag einer Familie entschieden wird (Az.: VG 7 M 229/25 V). Dabei geht es laut Gericht zunächst nur darum, dass eine Entscheidung getroffen wird - nicht, ob diese zugunsten oder zuungunsten der Betroffenen ausfällt.
Gegen die Entscheidungen ist jeweils Beschwerde möglich bei der nächsten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG). Das Auswärtige Amt war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.