Russische Männer in Deutschland, denen in der Heimat der Grundwehrdienst und danach eine Einziehung in den Ukraine-Krieg droht, dürften nach einer Gerichtsentscheidung in Deutschland bleiben. Ihnen steht nach Urteilen des Verwaltungsgerichts Berlin ein besonderer Schutz zu, wie eine Sprecherin mitteilte.
Die Bundesrepublik Deutschland muss demnach solche russischen Männer als schutzberechtigt anerkennen. Entsprechende Urteile hat die 33. Kammer des Gerichts bereits am 20. Januar (Az.: VG 33 K 504/24 A und VG 33 K 519/24 A) gesprochen.