Der Ex-Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten hat sich zunächst erfolglos gegen seine Ausbürgerung gewehrt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren die Rücknahme der Einbürgerung für rechtens erklärt und damit das Vorgehen der Berliner Senatsinnenverwaltung bestätigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az.: VG 25 L 329/24). Der Mann habe bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. Zuvor hatte der «Spiegel» berichtet.
Gericht: Arglistige Täuschung
Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Ex-Mitarbeiter seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschlichen habe. Er habe im Einbürgerungsverfahren seinen russischen Pass verschwiegen, hieß es. Demnach hatte der Mann im September 2019 bei einem Berliner Bezirksamt angegeben, nur die ukrainische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Im November 2022 wurde er Deutscher. Im April 2023 stießen Bundespolizisten am Flughafen Hamburg jedoch bei ihm auf einen russischen Reisepass. Daraufhin nahm der Innensenat die Einbürgerung wieder zurück.