Nach einem juristischen Hin und Her in Berlin muss die Bundesregierung einer Afghanin mit Aufnahmezusage und deren Familie nun Einreisevisa für Deutschland erteilen. Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin sei rechtskräftig geworden, denn die Bundesregierung habe ihre Beschwerde vor der nächsten Instanz zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg auf Anfrage. Zuvor hatte die ARD berichtet.
Hintergrund ist der Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen. Im vorliegenden Fall geht es um Zusagen der Bundesregierung an eine Juradozentin und ihre 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten.