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Berliner Kleingartengesetz sichert rund 56.000 Kleingärten

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat lange über die Sicherung von Kleingärten in der Stadt beraten.    / Foto: Christophe Gateau/dpa
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat lange über die Sicherung von Kleingärten in der Stadt beraten. / Foto: Christophe Gateau/dpa

Ein neues Gesetz soll Kleingärten in der Stadt besser schützen. Doch nicht alle Laubenpieper profitieren davon.

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde freut sich über das neue Berliner Kleingartengesetz. «Das ist ein Meilenstein in der Geschichte des Berliner Kleingartenwesens», erklärte Vizepräsident Thorsten Fritz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem Gesetz würden etwa 80 Prozent der Kleingartenflächen in Berlin dauerhaft gesichert. 

«Besonders wichtig ist für uns, dass Ersatzflächen bereitgestellt werden müssen, wenn es doch zu Inanspruchnahmen kommen sollte», so Fritz. Der Punkt sei für ihn persönlich das «Herzstück» des Gesetzes. «Damit wird einem Rückgang der Kleingartenflächen aktiv entgegengewirkt, und das Stadtgrün bleibt den Berlinerinnen und Berlinern erhalten.»

Zuvor hatte das Abgeordnetenhaus ein Gesetz beschlossen, dass rund 56.000 Kleingärten auf landeseigenem Grund und Boden dauerhaft sichern soll. Demnach dürfen Gartenanlagen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen abgerissen werden – beispielsweise für den Bau bezahlbarer Wohnungen, Schulen, Kitas oder Krankenhäuser. In der Regel muss in solchen Fällen das Abgeordnetenhaus zustimmen. Betroffenen Kleingärtnern müssen zudem Ersatzflächen in vergleichbarer Größe und in der Nähe angeboten werden.

Der Verband bedauerte, dass es noch keine Lösung für Kleingartenflächen auf privatem Grund und Boden gibt. Auch eine «Bagatellregelung», nach der landeseigene Kleingartenflächen unter 0,5 Hektar von der Beteiligung des Abgeordnetenhauses bei Abrissplänen ausgenommen seien, wollen die Berliner Gartenfreunde gerne korrigiert sehen. «Aber deshalb stellen wir das Gesetz im Großen und Ganzen nicht infrage», sagte Fritz. «Berlins Kleingärtnerinnen und Kleingärtner haben dieses Gesetz verdient.»

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