Eine Patientin auf der Schlaganfallstation eines Krankenhauses kann beim Sturz von der Toilette unfallversichert sein. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.
Geklagt hatte eine Frau aus Berlin, die 2019 wegen einer Hirnblutung mit Sprachstörungen und Halbseitenlähmung stationär behandelt wurde. Am Unfalltag begleitete sie ein Pfleger ins Badezimmer, verließ den Raum jedoch, als die Frau auf der Toilette saß. Während des Aufenthalts stürzte sie und verletzte sich am rechten Arm.