Die Umsetzung der Berliner Verwaltungsreform kommt Schritt für Schritt voran. Auf einen weiteren hat sich der Senat nach langen Diskussionen bei seiner jüngsten Sitzung geeinigt, wie Finanzsenator Stefan Evers (CDU) im Roten Rathaus verkündete. Dabei geht es um die gesetzlichen Regelungen der Bezirksfinanzierung. Künftig gilt das Prinzip: Wer bestellt, der soll auch bezahlen – wenn Bezirke neue Aufgaben übernehmen sollen, müssen sie dafür die nötigen Mittel erhalten.
Das kann schlicht Geld sein. Es kann aber auch sein, dass der betreffende Bezirk durch Streichung anderer Aufgaben, durch mehr Digitalisierung und durch Verwaltungsoptimierung entlastet wird, wie Evers erläuterte. Der Fachbegriff dafür lautet Konnexitätsgesetz, dem CDU-Politiker zufolge ein «nicht unwesentlicher Baustein der Verwaltungsreform».