Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist in einer weiteren gerichtlichen Eilentscheidung für rechtswidrig erklärt worden. Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Eilantrag eines Mannes aus Eritrea recht, der sich gegen die Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze wehrte. Das geht aus dem Beschluss des Gerichts vom 22. Mai hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt (Az.: 28 L 270/26 A). Die Bundespolizei wird dazu verpflichtet, dem Mann den Grenzübertritt nach Deutschland zu gestatten. Zuvor hatte das juristische Fachportal «Legal Tribune Online» berichtet.
Der 29 Jahre alte Eritreer war laut Gericht über Dubai, Belarus und Polen nach Deutschland gekommen und im September 2025 in Schleswig-Holstein aufgegriffen worden. Der Mann habe angegeben, dass er 18 Monate inhaftiert gewesen sei, was ihm auch bei Rückkehr drohe, und Asyl beantragt. Die Bundespolizei ordnete im September 2025 die Zurückschiebung an und erließ ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot.