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Landtagsverwaltung prüft Angaben zur Beratungsgesellschaft des Antisemitismusbeauftragten in Potsdam

Landtagsverwaltung prüft Angaben zur Beratungsgesellschaft des Antisemitismusbeauftragten in Potsdam
Der Beauftragte gegen Antisemitismus des Landes Brandenburg, Andreas Büttner, hatte 2023 eine Firma mit zwei Bekannten gegründet. Jetzt gibt es dazu eine Prüfung der Landtagverwaltung, weil Beamte für bestimmte Nebentätigkeiten einen Genehmigung brauchen. (Archivbild) / Foto: Soeren Stache/dpa
Von: DieBrandenburger News
Zwei Bekannte des Antisemitismusbeauftragten Büttner sollen für den Brandanschlag auf sein Grundstück verantwortlich sein. Die Landtagsverwaltung befasst sich mit einer gemeinsam gegründeten Firma.

Die Landtagsverwaltung in Potsdam prüft Angaben zu einer Beratungsgesellschaft des Beauftragten gegen Antisemitismus des Landes, Andreas Büttner. Das sagte eine Sprecherin am Mittag. «Die Angaben, die er laut Beamtengesetz hätten machen müssen, lagen nicht vor.»

Im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wurde bekannt, dass Büttner mit zwei Bekannten 2023 eine Unternehmensberatung gegründet hatte. Diese beiden Männer werden beschuldigt, den Brandanschlag auf sein Privatgrundstück verübt zu haben. 

Das Amt des Antisemitismusbeauftragten des Landes Brandenburg übernahm Büttner 2024. Zuvor war er Landtagsabgeordneter. 

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Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke habe als Dienstaufsicht ein Gespräch mit dem Beauftragten über das Unternehmen geführt, wie die Sprecherin der Landtagsverwaltung sagte. Die Verwaltung prüfe die Angaben zur Anmeldung der Beratungsgesellschaft. 

Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit? 

Es geht etwa um die Frage, ob er Einkünfte aus einer Nebentätigkeit hatte und diese hätte genehmigt werden müssen. Dies ist im Landesbeamtengesetz geregelt.(Paragraf 85).

Büttner hatte Ende April dazu gesagt, das Unternehmen habe keine wirtschaftlichen Projekte umgesetzt und sei nicht aktiv gewesen, aber bisher auch nicht abgemeldet worden. 

Zu der Prüfung der Landtagsverwaltung sagte Büttner, zu internen beamtenrechtlichen Prüfungen oder Abstimmungen äußere er sich nicht öffentlich. «Unabhängig davon wurden gesellschaftsrechtliche Beteiligungen und Funktionen entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben angezeigt beziehungsweise behandelt.»

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