Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag (9.30 Uhr) seine Entscheidung zu einem Verfahren über Religionsvoraussetzungen bei kirchlichen Einstellungen veröffentlichen. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Diakonie im Oktober 2018 zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil sie eine konfessionslose Bewerberin nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen hatte. Gegen das Urteil legte der Verband Verfassungsbeschwerde ein.
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter hatten damals in einem Grundsatzurteil geklärt, dass kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal eine Religionszugehörigkeit von Bewerbern verlangen dürfen. Diese dürfe bei Einstellungen nur dann zur Bedingung gemacht werden, wenn es die konkrete Tätigkeit objektiv erfordert. Das Gericht folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
«Konturen der Religionsfreiheit»
Geklagt hatte damals eine Sozialpädagogin aus Berlin, die als Konfessionslose bei einer Ausschreibung der Diakonie für eine Referentenstelle nicht zum Zuge gekommen war. Sie sah sich wegen ihrer Konfessionslosigkeit diskriminiert und forderte vor Gericht eine Entschädigung von rund 9.800 Euro - mit Erfolg.
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollten die Diakonie und die evangelische Kirche erreichen, «dass die Konturen der Religionsfreiheit des Grundgesetzes vom Bundesverfassungsgericht klar gezeichnet werden», erklärte eine Sprecherin der Diakonie. Die generelle Voraussetzung einer evangelischen Kirchenmitgliedschaft sei Anfang 2024 aus der Mitarbeitsrichtlinie der Kirche gestrichen worden. Sie sei seitdem nur noch Einstellungsvoraussetzung, wenn sie für die Stelle «erforderlich und wichtig» sei.
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