Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag (9.30 Uhr) seine Entscheidung zu einem Verfahren über Religionsvoraussetzungen bei kirchlichen Einstellungen veröffentlichen. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Diakonie im Oktober 2018 zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil sie eine konfessionslose Bewerberin nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen hatte. Gegen das Urteil legte der Verband Verfassungsbeschwerde ein.
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter hatten damals in einem Grundsatzurteil geklärt, dass kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal eine Religionszugehörigkeit von Bewerbern verlangen dürfen. Diese dürfe bei Einstellungen nur dann zur Bedingung gemacht werden, wenn es die konkrete Tätigkeit objektiv erfordert. Das Gericht folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.