Das Land Berlin hat seine Beamtinnen und Beamte teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Die entsprechenden Regelungen im Berliner Besoldungsrecht waren von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Land muss bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen.
Als Besoldung wird die Vergütung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bezeichnet. Grundlage für diese Bezahlung ist das im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip. Der Dienstherr ist danach verpflichtet, den Beamten und ihren Familien im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen Lebensunterhalt zu gewähren, der ihrem Amt angemessen ist.
Das Land Berlin erklärte nach der Entscheidung, es werde die Vorgaben aus Karlsruhe schnellstmöglich umsetzen. Die Senatsverwaltung für Finanzen wolle den Beschluss zum Anlass nehmen, ein entsprechendes Reparaturgesetz zu erarbeiten, hieß es in einer Mitteilung. Für die möglichen finanziellen Auswirkungen habe der Senat bereits eine Risikovorsorge von 280 Millionen Euro im Doppelhaushalt der Jahre 2026 und 2027 eingeplant.