Die Spitzenkandidatin der Brandenburger Grünen, Antje Töpfer, begrüßt das Urteil des Hamburger Sozialgerichts zur Bezahlkarte für Geflüchtete. «Der Zugang zu Bargeld muss auskömmlich sein und darf die Selbstbestimmung geflüchteter Menschen nicht einschränken», teilte sie mit. «Wir haben bereits in der Vergangenheit davor gewarnt, dass eine pauschale Bargeldbegrenzung von 50 Euro für Erwachsene und von 25 Euro für Kinder pro Monat nicht rechtssicher sein kann.»
Familie forderte mehr Bargeld
Antragsteller in dem betreffenden Eilverfahren war eine geflüchtete Familie mit einem 2022 geborenen Kind, die in diesem Jahr das zweite Kind erwartet. Sie forderte mehr Bargeld oder eine Einzahlung des Mehrbedarfs auf ein anderes Konto. Die Familie erhält derzeit einen Bargeldbetrag von 110 Euro, das Gericht sprach ihr einen Bargeldbedarf von 270 Euro zu.
Asylbewerber bekommen über die Bezahlkarte einen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben auf der Karte statt als Bargeld. So soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen.
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