Deutsche Verwaltungsgerichte haben 2024 weniger Klagen gegen Asylbescheide stattgegeben als in den Jahren zuvor. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach klagten im vergangenen Jahr lediglich 18 Prozent der Schutzsuchenden erfolgreich gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Im Jahr zuvor hatten die Gerichte noch 24,4 Prozent der Bamf-Entscheidungen kassiert. 2022 lag die gerichtliche Aufhebungsquote bei den Verfahren, die sich nicht aus formalen Gründen erledigten - etwa wegen einer Rücknahme der Klage - bei 36,5 Prozent.