Die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Meike Kamp hat die politischen Parteien davor gewarnt, beim Wahlkampf für die bevorstehenden Europawahlen gezielt Werbung an bestimmte Personengruppen auszuspielen. Die Parteien sollten aber nicht nur auf das sogenannte Microtargeting bei digitaler Wahlwerbung verzichten, sondern auch für Angriffe auf ihre IT-Systeme sowie Desinformation gewappnet sein, heißt es in einem offiziellen Schreiben von Kamp an alle im Bundestag vertretenen Parteien mit Sitz in Berlin.
Nach einer Beschwerde der europäischen Datenschutzvereinigung Noyb aus dem März 2023 hatten einzelne Parteien zuletzt bei der Bundestagswahl 2021 das umstrittene Microtargeting auf Facebook verwendet. Das US-Netzwerk habe dabei im Hintergrund die politischen Ansichten der Nutzerinnen und Nutzer ausgewertet. Datenauswertungen hätten ergeben, dass Facebook-User gezielt mit politischer Werbung adressiert wurden. Dies sei per se zwar nicht verboten. Allerdings seien politische Meinungen nach Artikel 9 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besonders geschützt und dürften nicht Grundlage einer gezielten Werbeansprache sein, erklärte Noyb.