Kurz vor der Wahl laufen auch in Brandenburgs Gefängnissen die Vorbereitungen zur Stimmabgabe der wahlberechtigten Häftlinge. Sie haben «die Möglichkeit, sich an der Stimmenabgabe in Form einer Briefwahl zu beteiligen», wie ein Sprecher des Justizministeriums erklärte. Das betreffe rund 690 volljährige Gefangene mit deutscher Staatsangehörigkeit. Das entspricht etwa 64 Prozent der insgesamt 1.080 Gefangenen.
Wahl-O-Mat kann auch genutzt werden
Der Wahlbrief unterliege nicht der ansonsten möglichen Überwachung des Schriftwechsels, führte der Sprecher aus. Sogar die Nutzung des Wahl-O-Maten sei in den Justizvollzugsanstalten des Landes grundsätzlich über eine speziell für den Strafvollzug entwickelte Plattform möglich. «Mit der Plattform können digitale Angebote für Gefangene, unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen des Justizvollzuges, bereitgestellt werden», beschrieb der Sprecher.