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Ausschuss entscheidet über Zulassung von Parteien zur Wahl

Der Landeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung von Parteien zu den Wahlen im September. (Symbolbild)  / Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Der Landeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung von Parteien zu den Wahlen im September. (Symbolbild) / Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Nicht jede politische Vereinigung gilt als Partei: Der Landeswahlausschuss prüft das. Davon hängt ab, wer am 20. September bei der Abgeordnetenhauswahl antreten darf.

Der Landeswahlausschuss kommt am Mittwoch im Roten Rathaus zusammen, um darüber zu entscheiden, welche Parteien sich an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen beteiligen dürfen. Der Wahltermin ist am 20. September.

Der Ausschuss prüft zunächst, ob politische Vereinigungen als Partei im Sinne des Gesetzes einzustufen sind. Das ist Voraussetzung dafür, bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus anzutreten. Vereinigungen, die nicht als Partei zugelassen werden, können als Wählergemeinschaft an der Wahl zu einer Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen.

Der Landeswahlausschuss tagt (ab 10.00 Uhr) im Louise-Schroeder-Saal des Roten Rathauses. Die Sitzung ist öffentlich, der Zugang ist möglich, solange der Platz ausreicht.

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